Anmerkung: Dies ist die Version, die am 2023-02-14 aus dem Google Dokument entnommen wurde. Sie ist nicht final beschlossen!
Punkt 1: (Allgemeines)
- Der Verein “Hacker- und Makerspace Bingen” erhebt einen Mitgliedsbeitrag, um die anfallenden Kosten decken zu können. Die Beitragshöhe wird durch die Mitgliederversammlung festgelegt. Sie beträgt aktuell 30 Euro pro Monat.
- Studierende, Auszubildende und Arbeitslose können nach Vorlage eines Nachweises einen ermäßigten Beitrag von 15 Euro zahlen. Der Nachweis muss nach spätestens 12 Monaten erneut vorgelegt werden.
- Änderungen an der Beitragshöhe müssen mit der Einladung zur Mitgliederversammlung allen Mitgliedern mitgeteilt werden. Eine Erhöhung darf erst zum Beginn eines neuen Quartals in Kraft treten, frühestens 4 Wochen nach der Mitgliederversammlung. Im Fall einer Erhöhung besteht ein Sonderkündigungsrecht für 4 Wochen, ohne die Einhaltung der regulären Frist zu beachten. Im Falle einer Beitragsänderung sind alle Mitglieder per E-Mail oder per Post zu benachrichtigen.
- Der Beitrag kann per Bankeinzug (SEPA-Lastschrift) oder Überweisung an das aktuelle Vereinskonto gezahlt werden. Barzahlung ist nur in Ausnahmefällen nach Absprache mit dem Vorstand möglich.
- Der Beitrag ist jeweils im Voraus zum Beginn eines Quartals fällig, bei Zahlung per Überweisung oder Barzahlung muss der Zahlungseingang bis zum Ende des zweiten Bankarbeitstages eines Quartals erfolgt sein.
Punkt 2: (Zahlungsverzug)
- Bei nicht vom Verein zu vertretendem Zahlungsverzug wird eine Gebühr von 5 Euro verhängt. Diese ist binnen zwei Wochen nach Aufforderung durch den Vorstand nachzuzahlen und erhöht sich bei erneutem Verstreichen der Frist auf 10€.
- Bei von einem Mitglied zu vertretenden gescheiterten Lastschrifteinzug wird eine Gebühr in Höhe von 10 Euro festgelegt. Der betreffende Quartalsbeitrag ist gemeinsam mit der Gebühr per Überweisung zu zahlen.
- Zahlungsverzug kann zum Entzug der Mitgliedschaft führen. Genaueres regelt die Satzung im Punkt “Ausschluss und Sanktionen”.
- Ein Austritt oder Ausschluss aus dem Verein entbindet nicht von der Zahlungspflicht für die Dauer der bestehenden Mitgliedschaft. Eine Rückzahlungspflicht für bereits gezahlte Beiträge besteht nicht.
Punkt 3 (Sonderfälle)
- Im begründeten Einzelfall kann für ein Mitglied durch Vorstandsbeschluss ein vom regulären Beitrag abweichender Beitrag festgesetzt werden. Aus organisatorischen Gründen und um den Willen des Mitglieds an der Aufrechterhaltung der Mitgliedschaft eindeutig zu erkennen, muss dieser Beitrag minimal 1€/Monat betragen und Gültigkeit von bis zu einem Jahr haben. Ein erneuter Antrag auf Ermäßigung ist möglich.
- Überzahlungen von Beiträgen können zwei Wochen lang zurückgefordert werden und gelten ansonsten als nicht rückzahlbare Spende an den Verein.
Punkt 4 (Schlussbestimmungen)
- Änderungen an der Beitragsordnung sind von der Mitgliederversammlung mit 2/3-Mehrheit zu treffen. Es gelten die Fristen für Anträge, die in der Satzung festgelegt sind.
- Sofern Satzung und Beitragsordnung widersprüchliche Angaben enthalten, hat die Satzung Vorrang.