Verein/Beitragsordnung: Unterschied zwischen den Versionen

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==Punkt 1: (Allgemeines)==
==Punkt 1: (Allgemeines)==
# Der Verein “Hacker- und Makerspace Bingen” erhebt einen Mitgliedsbeitrag, um die anfallenden Kosten decken zu können. Die Beitragshöhe wird durch die Mitgliederversammlung festgelegt. Sie beträgt aktuell 30 Euro pro Monat.
# Der Verein “Hacker- und Makerspace Bingen” erhebt einen Mitgliedsbeitrag, um die anfallenden Kosten decken zu können. Die Beitragshöhe wird durch die Mitgliederversammlung festgelegt. Sie beträgt aktuell 30 Euro pro Monat.
# Studierende, Auszubildende und Arbeitslose können nach Vorlage eines Nachweises einen ermäßigten Beitrag von 15 Euro zahlen. Der Nachweis muss nach spätestens 12 Monaten erneut vorgelegt werden.
# Studierende, Auszubildende und Arbeitslose können nach Vorlage eines Nachweises einen ermäßigten Beitrag von 12 Euro zahlen. Der Nachweis muss nach spätestens 12 Monaten erneut vorgelegt werden.
# Änderungen an der Beitragshöhe müssen mit der Einladung zur Mitgliederversammlung allen Mitgliedern mitgeteilt werden. Eine Erhöhung darf erst zum Beginn eines neuen Quartals in Kraft treten, frühestens 4 Wochen nach der Mitgliederversammlung. Im Fall einer Erhöhung besteht ein Sonderkündigungsrecht für 4 Wochen, ohne die Einhaltung der regulären Frist zu beachten. Im Falle einer Beitragsänderung sind alle Mitglieder per E-Mail oder per Post zu benachrichtigen.
# Änderungen an der Beitragshöhe müssen mit der Einladung zur Mitgliederversammlung allen Mitgliedern mitgeteilt werden. Eine Erhöhung darf erst zum Beginn eines neuen Quartals in Kraft treten, frühestens 4 Wochen nach der Mitgliederversammlung. Im Fall einer Erhöhung besteht ein Sonderkündigungsrecht für 4 Wochen, ohne die Einhaltung der regulären Frist zu beachten. Im Falle einer Beitragsänderung sind alle Mitglieder per E-Mail oder per Post zu benachrichtigen.
# Der Beitrag kann per Bankeinzug (SEPA-Lastschrift) oder Überweisung an das aktuelle Vereinskonto gezahlt werden. Barzahlung ist nur in Ausnahmefällen nach Absprache mit dem Vorstand möglich.  
# Der Beitrag kann per Bankeinzug (SEPA-Lastschrift) oder Überweisung an das aktuelle Vereinskonto gezahlt werden. Barzahlung ist nur in Ausnahmefällen nach Absprache mit dem Vorstand möglich.