Verein/Beitragsordnung: Unterschied zwischen den Versionen
Madras (Diskussion | Beiträge) Die Seite wurde neu angelegt: „<span style="color: red">Anmerkung: Dies ist die Version, die am 2023-02-14 aus dem Google Dokument entnommen wurde. Sie ist nicht final beschlossen!</span> ==Punkt 1: (Allgemeines)== # Der Verein “Hacker- und Makerspace Bingen” erhebt einen Mitgliedsbeitrag, um die anfallenden Kosten decken zu können. Die Beitragshöhe wird durch die Mitgliederversammlung festgelegt. Sie beträgt aktuell 30 Euro pro Monat. # Studierende, Auszubildende und Arbeitslo…“ |
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<span style="color: red">Anmerkung: Dies ist die Version, die am 2023-02-14 aus dem Google Dokument entnommen wurde. Sie ist nicht final beschlossen!</span> | <span style="color: red">Anmerkung: Dies ist die Version, die am 2023-02-14 aus dem [https://docs.google.com/document/d/1_kUfM1LT9jdVSo2NQUsFJxhmE6Y7NsXOArXwM3kIZBc/edit Google Dokument] entnommen wurde. Sie ist nicht final beschlossen!</span> | ||
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# Der Verein “Hacker- und Makerspace Bingen” erhebt einen Mitgliedsbeitrag, um die anfallenden Kosten decken zu können. Die Beitragshöhe wird durch die Mitgliederversammlung festgelegt. Sie beträgt aktuell 30 Euro pro Monat. | # Der Verein “Hacker- und Makerspace Bingen” erhebt einen Mitgliedsbeitrag, um die anfallenden Kosten decken zu können. Die Beitragshöhe wird durch die Mitgliederversammlung festgelegt. Sie beträgt aktuell 30 Euro pro Monat. | ||
# Studierende, Auszubildende und Arbeitslose können nach Vorlage eines Nachweises einen ermäßigten Beitrag von | # Studierende, Auszubildende und Arbeitslose können nach Vorlage eines Nachweises einen ermäßigten Beitrag von 12 Euro zahlen. Der Nachweis muss nach spätestens 12 Monaten erneut vorgelegt werden. | ||
# Änderungen an der Beitragshöhe müssen mit der Einladung zur Mitgliederversammlung allen Mitgliedern mitgeteilt werden. Eine Erhöhung darf erst zum Beginn eines neuen Quartals in Kraft treten, frühestens 4 Wochen nach der Mitgliederversammlung. Im Fall einer Erhöhung besteht ein Sonderkündigungsrecht für 4 Wochen, ohne die Einhaltung der regulären Frist zu beachten. Im Falle einer Beitragsänderung sind alle Mitglieder per E-Mail oder per Post zu benachrichtigen. | # Änderungen an der Beitragshöhe müssen mit der Einladung zur Mitgliederversammlung allen Mitgliedern mitgeteilt werden. Eine Erhöhung darf erst zum Beginn eines neuen Quartals in Kraft treten, frühestens 4 Wochen nach der Mitgliederversammlung. Im Fall einer Erhöhung besteht ein Sonderkündigungsrecht für 4 Wochen, ohne die Einhaltung der regulären Frist zu beachten. Im Falle einer Beitragsänderung sind alle Mitglieder per E-Mail oder per Post zu benachrichtigen. | ||
# Der Beitrag kann per Bankeinzug (SEPA-Lastschrift) oder Überweisung an das aktuelle Vereinskonto gezahlt werden. Barzahlung ist nur in Ausnahmefällen nach Absprache mit dem Vorstand möglich. | # Der Beitrag kann per Bankeinzug (SEPA-Lastschrift) oder Überweisung an das aktuelle Vereinskonto gezahlt werden. Barzahlung ist nur in Ausnahmefällen nach Absprache mit dem Vorstand möglich. |